Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts im Rems-Murr-Kreis
Die Kernaufgabe der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) ist es, eine nachhaltige und zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Im Kreisgebiet hat die AWRM damit die hoheitliche Funktion als sogenannter „öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger“. Als solcher muss sie sich zum einen an rechtliche Vorgaben halten. Diese stammen aus dem Bundes-, dem Landes- und dem Kommunalrecht. Zum anderen kann die AWRM eigene Schwerpunkte in der Abfallwirtschaft setzen. Diese ergeben sich aus kommunalpolitischen Zielen des Landkreises. Und sie ergeben sich aus den regionalen Gegebenheiten.
Wie ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger seiner Pflicht zu einer umweltgerechten Abfallwirtschaft nachkommt, muss er in einem Abfallwirtschaftskonzept beschreiben. Auch die AWRM muss konkret darstellen, wie sie die Abfälle im Rems-Murr-Kreis verwertet und beseitigt.
Aber das Abfallrecht entwickelt sich ständig weiter. Und der technische Fortschritt ermöglicht neue Lösungen. Deshalb muss das Abfallwirtschaftskonzept immer wieder auf Aktualität hin überprüft werden. Das schreibt der Gesetzgeber vor.